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   VG Würzburg, 22.07.2010 - W 5 K 10.404   

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https://dejure.org/2010,70243
VG Würzburg, 22.07.2010 - W 5 K 10.404 (https://dejure.org/2010,70243)
VG Würzburg, Entscheidung vom 22.07.2010 - W 5 K 10.404 (https://dejure.org/2010,70243)
VG Würzburg, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - W 5 K 10.404 (https://dejure.org/2010,70243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Splittersiedlung; Außenbereich; Gaststätte; Stellplatzfläche; Geh- und Radweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus VG Würzburg, 22.07.2010 - W 5 K 10.404
    Es ist anerkannt, dass das Planungsrecht den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, durch bauplanerische Festsetzungen im Rahmen der Selbstverwaltung eine gemeindliche "Verkehrspolitik" zu betreiben (BVerwG, U.v. 26.08.1993 Nr. 4 C 24.91; B.v. 22.04.1997 Nr. 4 BN 1.97).
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

    Auszug aus VG Würzburg, 22.07.2010 - W 5 K 10.404
    Es kann zwar sein, dass eine Behörde aus Rechtsgründen gehalten ist, einen beschränkten Verkehr zuzulassen (z.B. Anliegerverkehr oder landwirtschaftlichen Verkehr), sie ist aber nicht gehindert, eine Intensivierung des Verkehrs zu verhindern (BVerwG, U.v. 31.10.1990 Nr. 4 C 45/88, NVwZ 91, 1076).
  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85

    Ende des Bestandsschutz bei Nutzungsänderung; Unerwünschte Zersiedlung durch

    Auszug aus VG Würzburg, 22.07.2010 - W 5 K 10.404
    Durch die Vergrößerung des Gaststättenbetriebs wird der bauplanungsrechtliche Außenbereich stärker als zuvor beansprucht (vgl. im Einzelnen Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB/BauNVO, 6. Auflage, RdNr. 215 zu § 35 BauGB; BVerwG, U.v. 25.03.1988 Nr. 4 C 21/85).
  • BVerwG, 09.06.1976 - IV C 42.74

    Siedlungsbegriff des § 35 ABs. 3 BBauG; Privilegierung wegen der nachteiligen

    Auszug aus VG Würzburg, 22.07.2010 - W 5 K 10.404
    Nicht nur Gebäude, sondern auch sonstige Vorhaben können zu einer Verfestigung der Splittersiedlung führen, nämlich dann, wenn die Maßnahme zumindest die Beziehung zwischen Gebäude und Außenbereichsstandort vertieft (vgl. Röser in Berliner Kommentar zum BauGB, RdNr. 89 zu § 35); wollte man einer engeren Auslegung des Begriffs zuneigen und nur Gebäude, die betreten werden können, als relevant ansehen (vgl. BVerwG, U.v. 09.06.1976 Nr. 4 C 42.74, DVBl 77, 198; U.v. 18.02.1983 Nr. 4 C 19.81, BVerwGE 67, 33), so wäre es ein (bei der nur beispielhaften Aufzählung in § 35 Abs. 3 BauGB dann nicht ausdrücklich erwähnter) öffentlicher Belang, auch die regellose Bebauung des Außenbereichs mit Bauvorhaben zu verhindern, die nicht der menschlichen Unterkunft dienen (Röser, a.a.O.).
  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 19.81

    Windenergieanlage - Windkraftanlage - Außenbereich - Privilegierung - Umfang -

    Auszug aus VG Würzburg, 22.07.2010 - W 5 K 10.404
    Nicht nur Gebäude, sondern auch sonstige Vorhaben können zu einer Verfestigung der Splittersiedlung führen, nämlich dann, wenn die Maßnahme zumindest die Beziehung zwischen Gebäude und Außenbereichsstandort vertieft (vgl. Röser in Berliner Kommentar zum BauGB, RdNr. 89 zu § 35); wollte man einer engeren Auslegung des Begriffs zuneigen und nur Gebäude, die betreten werden können, als relevant ansehen (vgl. BVerwG, U.v. 09.06.1976 Nr. 4 C 42.74, DVBl 77, 198; U.v. 18.02.1983 Nr. 4 C 19.81, BVerwGE 67, 33), so wäre es ein (bei der nur beispielhaften Aufzählung in § 35 Abs. 3 BauGB dann nicht ausdrücklich erwähnter) öffentlicher Belang, auch die regellose Bebauung des Außenbereichs mit Bauvorhaben zu verhindern, die nicht der menschlichen Unterkunft dienen (Röser, a.a.O.).
  • BVerwG, 03.12.1990 - 4 B 145.90

    Anforderungen an die Beurteilung der Teilumnutzung im Außenbereich

    Auszug aus VG Würzburg, 22.07.2010 - W 5 K 10.404
    § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB begünstigt keine Nutzungsänderungen (BVerwG, B.v. 03.12.1990 Nr. 4 B 145.90).
  • BVerwG, 22.04.1997 - 4 BN 1.97

    Bauplanungsrecht - Verkehrsplanung durch eine Gemeinde

    Auszug aus VG Würzburg, 22.07.2010 - W 5 K 10.404
    Es ist anerkannt, dass das Planungsrecht den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, durch bauplanerische Festsetzungen im Rahmen der Selbstverwaltung eine gemeindliche "Verkehrspolitik" zu betreiben (BVerwG, U.v. 26.08.1993 Nr. 4 C 24.91; B.v. 22.04.1997 Nr. 4 BN 1.97).
  • BVerwG, 19.07.1988 - 4 B 124.88

    Begriff des Außenbereichsvorhabens; "Eigentumskräftig verfestigte

    Auszug aus VG Würzburg, 22.07.2010 - W 5 K 10.404
    Beachtlich sind alle bodenrechtlich relevanten Auswirkungen des Vorhabens (BVerwG, B.v. 19.07.1988 Nr. 4 B 124.88).
  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 B 188.84

    Begriff und Verfestigung einer Splittersiedlung durch Errichtung von Öltanks

    Auszug aus VG Würzburg, 22.07.2010 - W 5 K 10.404
    So hat das Bundesverwaltungsgericht denn auch etwa in der Errichtung von Öltanks, die eine Ausweitung einer in einer Splittersiedlung ausgeübten gewerblichen Nutzung ermöglichen, Vorhaben i.S.v. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB gesehen (BVerwG, B.v. 07.09.1984 Nr. 4 B 188.84).
  • BVerwG, 16.11.1965 - IV B 274.65

    Wochenendhaus als bevorrechtigtes Bauvorhaben - Erhaltung des Außenbereichs als

    Auszug aus VG Würzburg, 22.07.2010 - W 5 K 10.404
    Es reicht daher zur Unzulässigkeit jede Beeinträchtigung öffentlicher Belange (BVerwG, B.v. 16.11.1965 Nr. 4 B 274.65; Stüer, Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts, 3. Auflage, RdNr. 2570 m.w.N.).
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